22.08.2019 / 17.05 Uhr
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EinwurfEinschreiben
Frau
Heike Kellner
Ludwigstr. 58 B
64646 Heppenheim
20.08.2019
Betreff: Ihr Aufenthalt vom 13.07.2019 bis 20.07.2019 = 7 Übernachtungen mit Ihrem männlichen Begleiter (65J.),
Ihrem Sohn (33J.), Ihrer Schwiegertochter (39J.), Ihren zwei Enkeln (1x6J. / 1x8 Monate)
Bezug: Ihre falschen Tatsachenbehauptungen sowie ruf- geschäftsschädigenden unwahren Behauptungen in Ihrer
sogenannten „Bewertung“ meiner Person/meines Gästehauses im Internet z.B. bei Google...
mit Fotos aus meinem Haus...
Sehr geehrte Frau Kellner;
anwaltlichem Rat folgend teile ich Ihnen folgendes mit:
Im Sinne von „Gegenwehr sowie Waffengleichheit“ werde ich eine „Gegendarstellung zu I h r e n unwahren Tatsachenbehauptungen, Ihrer ruf- sowie geschäftsschädigenden Veröffentlichung im Internet bei Google über mein Haus und mich persönlich mit I h r e m Namen, Ihrer Postanschrift, Inhalt dieses Schreiben sowie Inhalt meiner zwei Emails an Sie vom 16.08.2019 (die zwei Emails schicke ich Ihnen am Schluss dieses Schreibens) veröffentlichen, da nach meiner Einschätzung und persönlichen Meinung I h r e Triebfeder dieser Veröffentlichung eine sehr negative ist mit dem Ziel, mich persönlich fertig machen zu wollen, gegen mich persönlich hetzen zu wollen, was ich nicht zulassen werde !
S i e nennen als Schreiberin SeKe , sind nicht identifizierbar, treten anonym auf !
S i e nennen mein Gästehaus und somit bin ich mit einem Klick identifizierbar !
S i e veröffentlichen im Internet Fotos aus m e i n e m Haus !
Sie haben Gelegenheit, innerhalb von 24 Stunden (Anmerkung: das Wort "Stunden" wurde nachträglich hier in den Brief eingefügt, wurde versehentlich im OriginalBrief nicht geschrieben und in "Eile" wurde beim Korrektur lesen dieser bedauerliche Fehler übersehen und erst jetzt entdeckt - 21.08.2019 / 13.02 Uhr) nach Zustellung dieses Schreibens Ihren Beitrag mit den falschen Tatsachenbehauptungen, den ruf- wie ge-schäftsschädigenden unwahren Behauptungen sowie die Fotos zu entfernen !
Nach dieser Frist veröffentliche ich meinerseits wie bereits hier angekündigt im Sinne der „Gegenwehr, Waffengleichheit“ meine Gegendarstellung mit Nennung I h r e s Namens und I h r e r Postanschrift !
Ihre falschen Tatsachenbehauptungen sind in keinster Weise vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt !
Zu ein paar Einzelheiten nehme ich hier Stellung:
1. Als Sie v o r Buchung fragten, ob im Ferienhaus eine Waschmaschine zur Verfügung steht habe ich Ihnen mitgeteilt, dass im Haus k e i n e Waschmaschine ist, ich aber gerne bei Bedarf für Sie k o s t e n l o s
z.B. Kinderwäsche in meiner Waschmaschine wasche, in meinem Trockner trockne und dieses Angebot habe ich bei Ihrer Ankunft nochmals Ihnen gegenüber persönlich bestätigt.
2. Als Sie vor Ankunft fragten, ob Sie das Haus v o r 15 Uhr beziehen können habe ich Ihnen mit Hinweis auf die Buchungsbestätigung mitgeteilt, dass das Haus am Anreisetag a b 15 Uhr für Sie frei und beziehbar ist.
3. Als Sie am Anreisetag v o r 15 Uhr hier waren, haben Sie selbständig Ihr Auto auf meinen Privatparkplatz gestellt, haben sich später telefonisch gemeldet, mich nochmals gefragt, ob Sie v o r 15 Uhr ins Haus können was ich verneint habe, Sie sagten mir, dass Sie Ihr Auto auf den Parkplatz gestellt haben, fragten, ob das so in Ordnung ist und dass Sie noch Kaffeetrinken gegangen sind. Ich sagte Ihnen, dass ich das Auto schon gesehen habe und dass es so selbstverständlich in Ordnung ist.
4. Bei Ankunft mit Ihrem männlichen Begleiter habe ich Sie und Ihren männlichen Begleiter freundlich und höflich empfangen, Ihnen ein paar notwendige Dinge erklärt.
5. Abends habe ich Ihnen einen Zettel an die Tür gehängt mit der Bitte, am nächsten Tag bei Gelegenheit Ihr Auto etwas näher an mein Auto (das stand auf meinem Privatparkplatz) zu stellen, damit „mein privater Besuch noch Platz auf meinem privaten Parkplatz hat (Sie haben I h r Auto s o geparkt, dass aus noch drei vorhandenen Parkplätzen gerade mal E i n e r wurde). Auf den Gästeparkplatz passen 3-4 Autos hintereinander; Sie haben dann am 2. Tag Ihrer Ankunft Ihr Auto hinter das Auto Ihres Sohnes gestellt.
6. Ich hatte vergessen, die KinderGartenmöbel auf Ihre Terrasse zu stellen, habe am 2. Tag Ihrer Ankunft gesehen, dass Sie aus dem offenen Schuppen die Kindermöbel geholt und aufgestellt haben.
Mit „Schrecken“ habe ich gesehen, dass Sie die Kindermöbel aus dem unverschlossenen Schuppen im GästeGarten geholt haben, mit Schrecken deshalb, weil der Schuppen nicht für Gäste ist, normalerweise abgeschlossen ist…
Der Schuppen war offen, weil mir Ihr Anruf dazwischen kam, ich nicht mehr dran gedacht habe und den halt unabgeschlossen gelassen habe - d a s ist mir wirklich noch gar nie passiert und wird es hoffentlich auch nicht…
Ich habe nachmittags bei Ihnen geklingelt und Sie gefragt, ob ich g´schwind aus dem Schuppen meine Leiter holen dürfe, die würde ich brauchen und habe nebenher erwähnt, dass ich vergessen habe, die Kindermöbel raus zu stellen, aber sehe, dass Sie das schon gemacht haben, was Sie bestätigten.
Ich bin schnell in den Schuppen, habe die Leiter geholt, die über den Zaun in meinen Privatgarten befördert und den Schuppen mit dem vorgesehenen Schloss abgeschlossen.
7. Als an einem anderen Tag einmal ein Handwerker, der nach meiner Pumpe schauen musste, angekündigt war, habe ich bei Ihnen geklingelt und Sie freundlich gebeten, ob Ihr Sohn, dessen Auto mit einem Rad sehr nah an dem Schacht stand, das Auto bitte innerhalb der nächsten Stunde für kurze Zeit etwas mehr an den Rand des Parkplatzes – noch innerhalb meines Grundstückes auf dem Gästeparkplatz- stellen könne…, damit wir an/in den Schacht können...
Freundlicherweise hat Ihr Sohn das Auto etwas an die Seite gestellt und als der Pumpenmann kam, konnte er mit seinem Riesenauto auf meinem PrivatParkplatz parken und wir kamen gut an / i n den Schacht.
8. Wir – Sie und ich, Ihre Tochter und Ihr Sohn haben nicht mal gegrüßt - haben kaum miteinander geredet, außer 2-3mal „Grüß Gott“ bei zufälliger Begegnung und halt bei Ihrer Ankunft.
Insofern ist für mich in keinster Weise nachvollziehbar, wie Sie mich als so „schreckliche… unangenehme… Wirtin“ empfinden und bezeichnen konnten/können, aber d a s ist I h r Problem !
9. Bei Ihrer Abreise haben Sie keine einzige kritische Bemerkung gemacht, boten mir an, durchzuschauen und i c h habe zu I h n e n gesagt: Aber nein, bei I h n e n muss ich doch nicht nachschauen, das wäre ja schon fast eine Beleidigung…, ich weiß wann ich bei wem nachschauen muss…
S i e haben keine Miene verzogen… Unglaublich !
Zu Ihren Behauptungen „mangelnde ... unzumutbare … Sauberkeit“ mit von Ihnen im Haus ohne mein Einverständnis, ohne meine Kenntnis gemachten F o t o s, welche Sie mit der Behauptung „mein Haus sei heruntergekommen“ an Herrn Klein von Tourismus Oberstdorf geschickt u n d im Internet veröffentlicht haben folgendes in Kürze :
1. Sie scheinen mit Ihrem Handy ? oder Fotoapparat ? das Objekt derart gezoomt und dann das Foto gemacht zu haben, wie mit einer Lupe sehr stark vergrößert…, sodass ein völlig falsches Bild und ein völlig falscher Eindruck entsteht; ich habe am Freitag, 16.08.2019, nachdem mir erstmals von Tourismus Oberstdorf Ihre Beschwerde mit den 17 Fotos geschickt worden war, s o f o r t mit Schrecken im Ferienhaus nachgeschaut, konnte erstmal gar nicht nachvollziehen, was S i e da fotografiert und veröffentlicht haben, denn mit bloßem Auge konnte ich die Mängel teilweise nicht entdecken, habe dann alles mit meinem Fotoapparat mit Datum und Uhrzeit „nachfotografiert“ und kann nur sagen: Ich glaube es nicht… S i e haben sich viel Mühe gemacht, irgendetwas zu finden - dazu nachfolgend einige Beispiele:
I h r Foto von der Lampe im Wohnzimmer suggeriert eine völlig verdreckte Lampe.
In der Glaslampe waren – vorherige Gäste haben halt abends die Tür und Fenster offen gelassen, Innen war Licht an und somit wurden Mücken/Falter angezogen – ein paar vertrocknete Mücken und kleine Abendfalter !
Ich habe gestern die Lampe abgemacht und das so gesehen, die vertrockneten Falter und Mücken nach vorherigen Fotos natürlich entfernt, die Lampe abgewischt und wieder aufgehängt.
Die Falter/Mücken sieht man nicht, wenn das Licht nicht an ist, sondern nur wenn das Licht an ist !
I n dem Glas sind bei eingeschaltetem Licht „Schatten“, welche k e i n Dreck waren / sind wie ich nach dem Säubern feststellen und auf Fotos festhalten konnte !
2. Zu dem Waschbecken im Bad im OG:
Auf I h r e m Foto schaut das schlimm aus, was ja von Ihnen beabsichtigt war / ist, i c h habe gestern zwei Schrauben ein bißchen fester gedreht und schon ist alles wieder in Ordnung, man sieht keinen „Riss“ mehr !
3. Zu der Fuge u n t e r der Badewannenarmatur:
Beim Nachstellen – Fotografieren – musste ich mich auf den äußeren Badewannenrand stützen und mit meinem Fotoapparat irgendwie auf die Fuge halten, um die auf´s Foto zu bekommen; die Fugen sind mit braunem Fugenfüllmittel gemacht und d i e s e e i n e rd. 20 cm lange Fuge u n t e r der Badewannenarmatur ist etwas bröselig…
4. Zum Foto des Inneren der Küchenschublade:
Der Boden ist etwas abgeblättert, was unschön ist, ich habe gestern die Schublade mit weißem Einlegematerial belegt und gut ist´s.
5. Zum Foto der Steckdose mit Schalter in der Küche:
S o sind Steckdose und Schalter sauber, i m Rahmen der Küchentür war mal etwas zum Abdichten… geklebt, was beim Putzen teilweise weg geputzt wurde und d a s haben S i e so mit der Steckdose / dem Schalter fotografiert, dass es eklig ausschaut …
Ich könnte mir jedes einzelne Foto hier vornehmen – bei Erfordernis vor Gericht werde ich das tun,
denn m e i n e Fotos vom 16.08.2019 mit meinem normalen Fotoapparat zeigen andere Fotos, einen anderen Zustand als I h r e Fotos -, aber das ist mir jetzt zu zeitaufwändig und dazu habe ich weder Lust noch Zeit !
Zusammenfassend stelle ich fest, dass S i e ohne mir auch nur ein Wort zu sagen, ohne mich auf irgendetwas hinzuweisen, ohne mir die Chance einer Stellungnahme, u.U. auch Entschuldigung … zu geben in m e i n e m Haus
ohne mein Wissen, ohne mein Einverständnis rumfotografiert und diese Fotos auch noch im Internet veröffentlicht haben !
Hier sehe ich, sehen wir – ein von mir befragter renommierter Anwalt – schwere Verstöße Ihrerseits zu meinem von Ihnen beabsichtigten Nachteil !
Ihre Absicht schreiben Sie ja deutlich in Ihrem Text !
S i e, Frau Heike Kellner, haben sich v o r Buchung auf meiner Website informiert und haben sich v o r Buchung entschieden, auf „Service...“ - was verstehen S i e eigentlich unter „Service...“ ? Ist eine rhetorische Frage - verzichtet, denn „Service...“ wie „Rumschleimen im Sinne von „Gäste sind mindestens Könige und dürfen machen was er/sie wollen, dürfen gerne auch unverschämt sein...“ wird von mir nicht angeboten !
S i e, Frau Heike Kellner, sind 61 Jahre alt, S i e und/oder Gäste w i e Sie möchte ich nun wirklich nicht in meinem Haus haben und Vermieter/Innen, denen ich davon erzählt habe, haben sofort gesagt:
„Um Gottes Willen, so eine will ich auch nicht im Haus haben ! Die würde ich nicht nehmen ! D i e soll doch in ein
5 Sterne-Hotel gehen, aber das sind Leut´, die den Komfort eines 5 Sterne-Hotels aber nix zahlen wollen.“
Geld ist nicht alles…
Sie waren wie von Ihnen im Gästeschein angegeben zum 5. Mal in Oberstdorf und ich persönlich bin nach d e n Erlebnissen mit Ihnen der persönlichen Meinung, dass man vor I h n e n als Gast warnen müsste / sollte …
Gerichtliche Klage auf Auskunft, wann Sie wo gegenüber wem diese falschen Tatsachenbehauptungen, diese ruf- geschäftsschädigenden Äußerungen verbreitet haben, Klage auf Widerruf, Unterlassung behalte ich mir ebenso vor wie Geltendmachung von mir entstehenden / entstandenen immateriellen und/oder materiellen Schaden !
Verstehen Sie dieses Schreiben als Abmahnung !
Helma Kustermann Inh. AllgäuerUrlaubsParadies in 87561 Oberstdorf
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Untenstehend Ihre „Bewertung bei Google“
sowie meine 2 Mails vom 16.08.2019 an Sie
vor einer Woche-
Wir haben uns aufgrund des Platzbedarfs für das ‚Allgäuer Urlaubsparadies‘ entschieden, können aber nach den Erfahrungen dort nur allen anderen
entschieden davon abraten.
Die Unterkunft ist lieb- und geschmacklos eingerichtet. Es ist nicht der geringste Versuch erkennbar, eine gastliche Atmosphäre zu schaffen.
Statt Tourismus-Broschüren finden sich lediglich Verbotsschilder an jeder Ecke.
Die mangelnde Sauberkeit, gerade in den Bädern, ist im Grunde unzumutbar. Ebenso wie der Umgang mit der unangenehmen Wirtin.
Gespräche mit anderen Gastwirten der Region haben unsere Eindrücke untermauert -letztlich haben wir für die Unterkunft sogar noch zu viel bezahlt. Einfach schade.
Nach den schlechten Erfahrungen haben wir die Umstände dem vermittelten Tourismusbüro gemeldet um hoffentlich anderen Familien entsprechendes zu ersparen.
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5 Fotos: 2 x Einfahrt mit Absperrband; 3 x WohnzimmerLampe;
Stand: 20.08.2019
Gesendet: Freitag, 16. August 2019 um 16:03 Uhr
Von: "Helma Kustermann" <der.allgaeuer@web.de>
An: heike.kellner58@googlemail.com, "Klein EDV Oberstdorf">
Betreff: 2. Ihr Aufenthalt
16..08.2019
Sehr geehrte Frau Kellner,
wie mir mein Anwalt soeben mitteilt, sind Sie in keinster Weise befugt, derartige Fotos - wie die entstanden sind klären wir später - aus meinem Haus im I n t e r n e t mit der Folge und Ihrer Absicht von Ruf- Geschäftsschädigung, persönlicher Hetze u.a.m. zu veröffentlichen !
Sie haben Gelegenheit, die Fotos u n v e r z ü g l i c h bis spätestens 17.08.2019 aus dem Internet zu entfernen !
Nach der Frist geht unverzüglich Antrag auf Einstweilige Verfügung raus !
Desweiteren fordere ich Sie auf, Ihre falsche Tatsachenbehauptung gegenüber Herrn Klein von Tourismus Oberstdorf vom 22.07.2019
" ...dabei ein Haus in einem wirklich heruntergekommenen Zustand angetroffen. ..."
unverzüglich zu widerrufen und mir mitzuteilen, dass Sie diese falsche Tatsachenbehauptung weder gegenüber anderen noch gegenüber Tourismus Oberstdorf wiederholen werden !
Desweiteren begehre ich Auskunft darüber, gegenüber w e m w o Sie diese falsche Tatsachenbehauptung sowie wie die Fotos aus meinem Haus verbreitet haben ! Wir können das alles gerne gerichtlich klären lassen, Ihre falsche Tatsachenbehauptung "mein Haus sei "heruntergekommen" = verwahrlost u.a.m. nehme ich ganz sicher nicht hin !
Verstehen Sie auch diese Mail als Abmahnung !
Helma Kustermann
16.08.2019
Sehr geehrte Frau Kellner;
Ihre im Internet veröffentlichte sogenannte "Rezension" über mein Haus, Ihren Aufenthalt vom 13.07.2019 bis 20.07.2019 mit zahlreichen Fotosenthält mindestens eine falsche Tatsachenbehauptung, ist ruf- geschäftsschädigend, empfinde ich auch als öffentliche Hetze gegen mich persönlich,
Ihre Fotos werte ich als mindestens unseriös, das Objekt wurde jeweils stark zoomend = sehr sehr sehr stark vergrößert aufgenommen - ich werde nächste Woche im Einzelnen Stellung, nehmen -, weshalb ich Sie auffordere,
u n v e r z ü g l i c h Ihre sogenannte Rezension samt der Fotos zu löschen !
Sollten Sie der Löschung nicht nachkommen, werde ich mir Klage auf Widerruf, Unterlassung, sowie Schadensersatz bei mir entstehendem immateriellen wie materiellen Schaden vorbehalten; schon jetzt ist sicher, dass meine Rechtsschutzversicherung für mich als Klägerin Kostenschutz gewähren wird/muss, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie als Beklagten Kostenübernahme gewährt müssen´s selbst klären, ist I h r Problem !
Ihre Bestätigung erwarte ich bis morgen, 17.08.2019 !
Es wird interessant werden, wie ein Gericht - und zwar die letztmögliche Instanz ! - solche Hetze mit solch´ falscher Tatsachenbehauptung mit solchen Fotos urteilen wird !
Gerne können wir es darauf ankommen lassen !
Verstehen Sie diese Mail als A b m a h n u n g !
Helma Kustermann
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